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Bin ich noch Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerregelung in Deutschland ist ein Tool zur Bürokratievermeidung in Freien Berufen oder Unternehmungen mit geringen Umsätzen. Die monatliche oder quartalsweise Voranmeldung der Umsätze an das Finanzamt entfällt und ist im § 19 des Umsatzsteuer-Gesetzes geregelt. Der Status Kleinunternehmer entspricht keiner Rechtsform und basiert auf dem unterschreiten der Umsatzgrenzen im Vorjahr (22.000,00€) und des aktuellen Jahres (50.000,00€).

Kleinunternehmerregelung

Welche Vorteile und Nachteile bietet das Kleinunternehmerprivileg?

Folgende Vorteile bietet die Kleinunternehmerreglung:

  • Entfall der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung
  • Vereinfachte Buchhaltung
  • Preisgestaltung u.U. günstiger als beim Wettbewerb

Folgende Nachteile bietet die Kleinunternehmerreglung:

  • gilt für 5 Jahre
  • Überschreitung der Umsatzgrenzen führt zur nachträglichen Besteuerung des Umsatzes
  • Vorsteuern auf Ausgaben können nicht geltend gemacht werden
  • Die Bezeichnung Kleinunternehmer trägt dazu bei, dass solche Unternehmungen nicht als „richtige“ Unternehmungen wahrgenommen und wertgeschätzt werden

Üblicherweise empfiehlt sich daher die Kleinunternehmerregelung vor allem im Dienstleistungsbereich und bei einer langfristig niedrigen Ausgabenstruktur.

Rechnungslegung als Kleinunternehmer?

Rechnungen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung müssen gemäß der Rechnungslegungsvorschriften des HGB vollständig sein.

Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist nicht notwendig, es reicht ein Hinweis wie z.B. „kein Ausweis gemäß § 19 UStG“.

Rechnungslegung als Kleinunternehmer?

Mit Ausnahme der Umsatzsteuer gelten für Kleinunternehmer dieselben steuerlichen Vorschriften wie für allen anderen Unternehmungen.

Dazu zählen:

  • gilt für 5 Jahre
  • Einkommenssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer (für juristische Personen)

Hinzu kommen Pflichtbeträge wie z.B. die IHK, GEZ etc.